LEISTUNGEN

Meine langjährige Erfahrung gründet sich auf eine solide Ausbildung im Studium und auf eine frühzeitige Mitarbeit in renommierten mittelständischen Kanzleien in Darmstadt. Nach sieben Jahren intensiver Praxistätigkeit als angestellte Rechtsanwältin habe ich im Jahr 2001 meine eigene Kanzlei als Einzelanwältin gegründet.

Eine sorgfältige Erarbeitung des Sachverhalts verstehe ich als Basis jeder qualifizierten juristischen Arbeit. In diesem Sinne begleite ich Sie wie folgt:

    • Arbeitsrechtlich beratend und vor Gericht
    • In familienrechtichen Verfahren
    • Allgemein in vertraglichen Angelegenheiten, auch notarieller Art
    • Beratend in betreuungs- und erbrechtlichen Angelegenheiten
    • In der Korrespondenz zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr nicht berechtigter Ansprüche

Ihr Anliegen und Ihre Ziele vertrete ich engagiert gerne auch vor Gericht. Dies ist bundesweit bei allen Amts- und Landgerichten wie auch bei allen Oberlandesgerichten und vor einigen Bundesgerichten möglich. Bei dem Bundesgerichtshofs in Karlsruhe werden Sie jedoch ausschließlich von dort zugelassenen Kollegen vertreten. Alternativ zu einem gerichtlichen Verfahren kann im Einzelfall auch ein Verhandlungsweg außerhalb der staatlichen Gerichte in Frage kommen, insbesondere:

    • Herbeiführung einer schiedsamtlichen Entscheidung,
    • Beantragung und Durchführung eines Schiedsverfahrens,
    • Antrag auf Entscheidung durch den Ombudsmann oder eine Mediation.

RECHTSBERATUNG

Sprechen Sie rechtzeitig mit mir, denn eine frühzeitige Unterstützung ist meist effektiver und verringert Risiken. Dies gilt in vielen Bereichen, insbesondere in Fragen vertraglicher Gestaltung. Nur im Informations- und Beratungsgespräch können wir Ihre Ziele ins Auge fassen und entscheiden, welches Vorgehen im Einzelfall ratsam ist. Eine gerichtliche Überprüfung ist regelmäßig geboten, um eine vollstreckbare Entscheidung zu erhalten. Ist ein gerichtliches Vorgehen mit hohen Risiken behaftet, kann es ratsam sein, Chancen auf eine außergerichtliche Einigung zu prüfen und wahrzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Herbeiführung einer baldigen Rechtssicherheit notwendig ist.

LÖSUNGEN ERARBEITEN

Sachverhalte zutreffend zu erfassen und vorausschauend adäquate Lösungen für Sie zu erarbeiten, gehört zu den Aufgaben, die ich auf der Grundlage Ihres Auftrags sehr gerne für Sie wahrnehme.
Das Erkennen von Risiken ist wichtiger Teil meiner praktischen Arbeit sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen wie auch im gerichtlichen Bereich.
Es ist selbstverständlich für mich, Ihr Ziel im Blick zu behalten und Ihre Interessen im Rechtsverkehr auf der Basis eines guten Vertrauens engagiert und kompetent wahrzunehmen.

HÄUFIGE FRAGEN

  • Ersteinschätzung

    Gerne können Sie mich mit Ihrem Anliegen kontaktieren und ich teile Ihnen mit welche Schritte folgen können, sowie welche Kosten anfallen würden. Zögern Sie nicht rechtzeitig mich zu kontaktieren.

  • Wie erarbeiten Sie Lösungen?

    Sachverhalte zutreffend zu erfassen und vorausschauend adäquate Lösungen für Sie zu erarbeiten, gehört zu den Aufgaben, die ich auf der Grundlage Ihres Auftrags sehr gerne für Sie wahrnehme. Das Erkennen von Risiken ist wichtiger Teil meiner praktischen Arbeit sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen wie auch im gerichtlichen Bereich. Es ist selbstverständlich für mich, Ihr Ziel im Blick zu behalten und Ihre Interessen im Rechtsverkehr auf der Basis eines guten Vertrauens engagiert und kompetent wahrzunehmen.

  • Wie sieht eine Rechtsberatung aus?

    Sprechen Sie rechtzeitig mit mir, denn eine frühzeitige Unterstützung ist meist effektiver und verringert Risiken. Dies gilt in vielen Bereichen, insbesondere in Fragen vertraglicher Gestaltung. Nur im Informations- und Beratungsgespräch können wir Ihre Ziele ins Auge fassen und entscheiden, welches Vorgehen im Einzelfall ratsam ist. Eine gerichtliche Überprüfung ist regelmäßig geboten, um eine vollstreckbare Entscheidung zu erhalten. Ist ein gerichtliches Vorgehen mit hohen Risiken behaftet, kann es ratsam sein, Chancen auf eine außergerichtliche Einigung zu prüfen und wahrzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Herbeiführung einer baldigen Rechtssicherheit notwendig ist. Lassen Sie uns persönlich über Ihre Fragen sprechen und angemessene Lösungen finden.


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